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Brandschutz: Lebensretter werden Pflicht

Brandschutz. Es war schon immer eine gute Idee, Besitz und eigene Gesundheit gegen Brandgefahr abzusichern. Jetzt ist aber auch der Gesetzgeber aktiv geworden und schreibt in Hessen Rauchmelder in Wohnräumen verbindlich vor. „Die neue Regelung betrifft Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter gleichermaßen“, sagt der Steinbacher Hausverwalter Hans-Jürgen Weber. „Rechtsgültig wird sie erst zum Jahresanfang 2015. Es bleibt also genügend Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen.“

Die neuen Gesetze schreiben vor, dass zum Jahreswechsel jede Wohnung über Rauchmelder verfügt, egal ob sie vermietet oder vom Eigentümer selbst genutzt wird. Darüber hinaus müssen die Geräte richtig installiert sein. Das bedeutet, dass jedes Schlafzimmer, jeder Flur und jedes Treppenhaus ein Gerät bekommt. In Wohn- und Arbeitszimmern sind Rauchmelder nicht unbedingt nötig, sinnvoll sind sie dort aber allemal. In Bädern und Küchen kann Wasserdampf Fehlalarme auslösen. Es gibt allerdings auch spezielle, für diese Räume geeignete Modelle, die zumindest bis zu einem gewissen Grad zwischen Wasserdampf und Rauch unterscheiden können.

Schutz für Leben und Eigentum

Rauchmelder sind vor allem sinnvoll, um den heimtückischen Erstickungstod im Schlaf zu verhindern. Die meisten Brandopfer sterben nicht an der Hitze, sondern daran, dass sie im Schlaf Rauchgase einatmen und gar nicht erst mitbekommen, dass etwas nicht stimmt.

Rauchmelder lösen, sobald sie Rauchspuren in der Luft registrieren, einen dermaßen schrillen Ton aus, dass auch der hartnäckigste Schläfer erwacht oder tagsüber Nachbarn aufschrecken, falls sich in Abwesenheit der Bewohner ein Brand entwickelt. „Neben der Lebensrettung ist die frühzeitige Alarmierung und damit das schnelle Rufen der Feuerwehr ein Hauptvorteil: Brände können so in einem frühen Stadium bekämpft und der Sachschaden erheblich reduziert werden“, sagt Hans-Jürgen Weber.

Für sehr ausgedehnte Gebäude rät er zu Rauchmeldern, die miteinander in Funkverbindung stehen. Wenn eines der Geräte Rauch registriert, löst das den Alarm auch an allen anderen aus. So bleibt beispielsweise auch ein Schwelbrand im Keller nicht lange unbemerkt. Auch mit Funkverbindung bleiben Rauchmelder sehr kostengünstige Absicherungen gegen Feuergefahren.

Die Melder funktionieren natürlich nur, wenn sie richtig installiert werden. Die Warngeräte gehören an die Zimmerdecke, möglichst in der Raummitte, allerdings nicht direkt neben Lampen. Moderne Rauchmelder verfügen über einen Testknopf. Wird er betätigt, sollte kurz das durchdringende Alarmsignal ertönen und die Sicherheit verschaffen, dass der Signalgeber funktioniert. Alle paar Monate sollte man an sämtlichen Rauchmeldern den Testknopf drücken. Einen nötigen Batterientausch kündigt das Gerät in der Regel mit einem leiseren Signalton an. Üblicherweise hält eine Batterie zwei bis vier Jahre.

Mietwohnung: Pflichten klar verteilt

„Was Mietwohnungen betrifft, lässt die Hessische Bauordnung keine Fragen offen: Der Vermieter muss den Rauchmelder kaufen und anbringen, der Mieter ist für Batterientausch und regelmäßige Funktionskontrolle zuständig“, sagt Hans-Jürgen Weber. In den Miethäusern und Eigentumswohnungsanlagen, die er verwaltet, entlastet er die Eigentümer von der Sorge um die Erfüllung der neuen Rauchmelderpflicht, wählt auf ihre Zuverlässigkeit getestete Geräte aus, sorgt für deren Installation und überwacht auch die übrigen Brandschutzvorschriften.

„Ich kann auch anderen Immobilienbesitzern und Mietern nur dazu raten, den Brandschutz ernst zu nehmen“, betont Weber. Funktionsfähige Brandschutztüren, ausreichend viele, leicht auffindbare und regelmäßig kontrollierte Feuerlöscher und das genaue Wissen über Notausgänge sind seiner Meinung nach unumgänglich.